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Zugangsregelungen gemäß Corona-VO des Landes Baden-Württemberg

Im Moment gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe.

Das bedeutet, dass ungeimpfte Personen nicht an der Messe teilnehmen dürfen (Ausnahmen s. u.). Für Schüler ist der Schülerausweis ausreichend.

Bitte weisen Sie Ihren Status am Eingang zur Messe durch einen Impf- oder Genesenennachweis  jeweils in Verbindung mit einem Ausweisdokument nach.

Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf
der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine
Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)